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Fördermittel für Elektrostapler

Investitionen in klimafreundliche Technologien werden staatlich gefördert. Potenziale für mehr Energieeffizienz und die Reduzierung von CO2-Emissionen liegen dabei vor allem im Einsatz elektrisch betriebener Gabelstapler.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und der Energieersparnis, die Sie erzielen, wenn Sie Ihre fossil betriebenen Flurförderzeuge durch elektrische Geräte ersetzen.

Was wird gefördert?

Das zentrale Förderkriterium ist die Ersparnis von CO2-Emissionen. Bezuschusst werden Investition in neue Elektrostapler, wenn diese ein fossil betriebenes Gerät ersetzen. Die Förderung gilt für alle Tonnagen und Modelle, sofern sie ortsfest eingesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung für Elektrostapler ist je nach Unternehmensgröße über zwei Programme möglich:

BAFA-Förderung Modul 4 (Basisförderung)

Förderhöhe:

  • 15 % der Investitionskosten für kleine Unternehmen
  • 10 % der Investitionskosten für mittlere Unternehmen


Förderkriterium:

Eine Endenergieersparnis von mindestens 15 %, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss. Diese Energieeinsparung wird im Rahmen der Antragstellung von unseren zertifizierten Energie-Effizienz-Experten errechnet und bestätigt.

BAFA-Förderung Modul 6 (Elektrifizierung)

  • Dieses Förderprogramm richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen.
  • Die Förderhöhe liegt pauschal bei 33% der Investitionskosten.
  • Ausgetauschte Anlagen müssen entsorgt oder verkauft werden.

Alle Unternehmen, auch große Unternehmen, können Investition in neue Elektrostapler zudem über den Förderwettbewerb des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) fördern lassen. In diesem Programm sind auch Zusatzinvestitionen förderfähig. In regelmäßigen Wettbewerbsrunden ist die Antragstellung möglich; die Zuwendung orientiert sich an der für jedes Projekt individuell beantragten CO2-Ersparnis im Vergleich mit anderen Antragstellern.

Wer wird gefördert?

Der Mittelstand wird in diesem Bereich bevorzugt gefördert.

Gehören Sie auch zu den kleinen oder mittleren Unternehmen?
Hier finden Sie die KU- und MU-Kriterien im Rahmen der Förderbedingungen:

 

KU – kleine Unternehmen

  • weniger als 50 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro


MU – mittlere Unternehmen

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €
  • oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

Projektablauf

Wir bewerten jedes Projekt für unsere Kunden kostenfrei nach den jeweiligen Vorgaben der unterschiedlichen Förderprogramme. So können wir die optimale Förderhöhe für Sie ermitteln.

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Erstberatung

Kostenloser Check Ihres Projektes

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Antragstellung

Effizientes Management aller Formalitäten

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Bestätigung

Zuwendungsbescheid durch den Fördergeber

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Umsetzung

Kauf, Auslieferung & Inbetriebnahme

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Abrechnung

Auszahlung des Zuschusses direkt durch den Fördergeber

Wichtig zu wissen

Eine Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt und bewilligt werden.

Kontaktieren Sie uns!

Adresse
ets consult
Marienbader Platz 1
61348 Bad Homburg v.d. Höhe

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