Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Unternehmen Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
Im Rahmen des Programms BEG EM werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.
Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Antragsformular des BAFA eingegeben.
Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt.
Link zum Fördergeber: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html