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Warum sich eine Energieberatung und ein freiwilliges Energieaudit immer für Sie auszahlt

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25.09.2024

Eine Beratungsleistung kostet Geld – und gemacht ist dann noch gar nichts – denken einige. Doch bei der Energieberatung oder der Beauftragung eines freiwilligen
Energieaudits ist diese Einschätzung falsch: garantiert und ohne Wenn und Aber. Warum wir diese These so absolut formulieren, das erfahren Sie in diesem Artikel. Und
natürlich auch, was Sie rund um diese beiden Leistungen wissen und beachten müssen.

Energieberatung – Energieaudit: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Energieberatung und Energieaudit verbinden, dass sie die Grundlage für Energieeinsparungen schaffen. Beide Untersuchungen decken mögliche Schwachstellen auf und
zeigen, durch welche Maßnahmen sich Energie einsparen lässt.
Doch was genau macht eigentlich eine Energieberatung aus und wann ist ein Energieaudit genau das Richtige für Sie?

Energieberatung nach DIN V 18599

Von einer Energieberatung sprechen wir, wenn der energetische Zustand von Gebäuden untersucht wird. Wärmeverluste durch Wände, Dach, Fenster und Böden, die
Qualität der Wärmedämmung und die Effizienz der technischen Einrichtung des Gebäudes sind Gegenstand der Analyse. Aus dem Ergebnis der Untersuchung werden
mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung abgeleitet.

Energieaudit nach DIN EN 16247

Von einem Energieaudit sprechen wir, wenn Prozesse untersucht werden. Analysiert wird der Energiefluss in Fertigungs- und Produktionsprozessen. Die Gebäudetechnik
kann ebenfalls einbezogen werden. Aus dem Ergebnis der Untersuchung werden mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung abgeleitet. Ferner ermöglicht die genaue
Dokumentation, den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens nach Außen darzustellen.

Energieberatung – Energieaudit: Muss oder kann ich diese Leistungen nutzen?

Energieberatung

Für den energetischen Zustand von Gebäuden gibt es keine Reportpflicht. Eine Energieberatung wird nicht in Auftrag gegeben, weil der Gesetzgeber diese einfordert,
sondern weil der Gebäudeinhaber Klarheit über den energetischen Zustand seines Gebäudes und die technische Einrichtung bekommen möchte und so die Grundlage für
Optimierungsmaßnahmen schafft.

Energieaudit

Beim Energieaudit ist das anders. Hier unterscheiden wir zwischen Pflicht-Audit und freiwilligem Energieaudit.

Freiwillige Leistungen werden vom Staat gefördert

Das Ziel steht: Klimaneutralität bis 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Staat zwei unterschiedliche Hebel an: gesetzliche Verpflichtungen und finanzielle Förderung.

Gesetzliche Verpflichtung: Großunternehmen unterliegen der Reportpflicht. Die anfallenden Kosten für Energieaudits müssen sie daher selbst tragen.

Finanzielle Förderung: Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht der Reportpflicht unterliegen, geben eine Energieberatung oder ein Energieaudit freiwillig in Auftrag.
Sie schaffen damit die Grundlage für Energie- und Kosteneinsparungen und können durch weitere Maßnahmen die Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit ihres
Unternehmens steigern. Sowohl für die Energieberatung als auch für das freiwilligen Energieaudit stehen nicht rückzahlbare Fördermittel zur Verfügung.
Beachten Sie dabei: Ihr Energieberater muss BAFA-zertifiziert sein. Nur dann sind Energieberatung und Energieaudit förderfähig. Und diese Förderung ist hochattraktiv

Der Staat übernimmt bis zu 4.000 €

Die Investition ist gering, der Nutzen enorm. Denn das Wissen darum, wo mögliche Schwachstellen in der Gebäudesubstanz und Gebäudetechnik liegen, wo in
Produktionsprozessen wie viel Energie genau hinfließt und ob Energie möglicherweise durch Unachtsamkeit verschwendet wird, ermöglicht durch gezielte Maßnahmen,
Energie und Kosten einzusparen. Schon durch das Ändern von Gewohnheiten lassen sich oftmals spürbare Effekte erzielen.

Der doppelte Einnahmeeffekt macht diese Investition besonders lukrativ

Bis zu 4.000 € staatliche Förderung plus Kosteneinsparung durch weniger Energieverbrauch machen in der Summe eine Amortisation in Rekordzeit möglich. Schon nach
wenigen Monaten ist das Geld in aller Regel wieder zurückgeflossen. Die Energie- und Kosteneinsparung aber bleibt. Monat für Monat, Jahr für Jahr bleibt mehr Netto vom
Brutto.

Erhöhen Sie den doppelten Einnahmeeffekt durch weitere Maßnahmen

Nicht nur die Energieberatung und das Energieaudit sind förderfähig. Ganz gleich, ob Sie in die energetische Optimierung Ihres Gebäudes, in die Gebäudetechnik oder in
technische Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen investieren, der Staat hält unterschiedliche Fördertöpfe bereit. Mit jeder weiteren
Maßnahme streichen Sie nicht rückzahlbare Fördergelder ein und sparen gleichzeitig Energie und Kosten. Sie steigern die Wettbewerbsfähigkeit und den Wert Ihres
Unternehmens und machen es fit für die Zukunft.

Warum der ökologische Fußabdruck zum Wettbewerbsfaktor wird

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind Zulieferer der Big Player. Ihre Ökobilanz fließt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Großen mit ein. Damit wird der
ökologische Fußabdruck von Zulieferfirmen bei der Vergabe von Aufträgen zum Wettbewerbsfaktor. Energieberatung und Energieaudit liefern alle Grundlagen, die Sie
benötigen, um die Energieeffizienz zu steigern, den ökologischen Fußabdruck zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Die Entscheidungshoheit bleibt immer bei Ihnen

Die Energieberatung und das Energieaudit geben Ihnen eine klare Handlungsempfehlung. Sie zeigen auf, mit welchen Maßnahmen Sie wie viel Energie einsparen.
Basierend auf dem Ergebnis der Analyse entwickeln unsere Energieberater einen für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Maßnahmenkatalog.
Wird eine nachhaltige Transformation des Unternehmens angestrebt, kann sich der Transformationsprozess über mehrere Jahre erstrecken. Sie können jedoch jederzeit von
Ihrer ursprünglichen Planung abweichen. Möchten Sie stärker investieren und den Prozess beschleunigen, so steht dem nichts im Weg. Sie können geplante Investitionen
aussetzen, auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder ganz auf sie verzichten. Selbst der vollständige Ausstieg aus dem geplanten Transformationsprozess ist möglich.
Sie haben volle Flexibilität, behalten das Steuer in der Hand und bestimmen den Kurs.

Zusammenfassung

Energieberatung und freiwillige Energieaudits werden vom Staat mit bis zu 4.000 € / 3.000 € Kostenübernahme gefördert. Durch die Förderung und den doppelten
Einnahmeeffekt aus Förderung und Energie- und Kosteneinsparung sind Energieberatung und freiwillige Energieaudits besonders lukrativ. Die Investition amortisiert sich
meist in wenigen Monaten. Sie erhalten viel Expertise und legen die Grundlage für Energie- und Kosteneinsparungen sowie eine nachhaltige Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Durch Förderung und Einsparpotenziale kostet Sie das am Ende in der Regel keinen Cent.

Was Sie ebenfalls wissen sollten

Unsere Energieberater sind alle BAFA-zertifiziert. Sie arbeiten Hand in Hand mit unseren kompetenten Förderberatern. Ohne jegliche Abstimmungs- und Schnittstellenverluste bekommen Sie alles aus einer Hand: Energieberatung, Förderberatung und das komplette Fördermittelmanagement von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder.

Über ets consult

Über 4.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.300 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 23 Mio. € für unsere Kunden realisieren.

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