Die Wirtschaftsdaten veranlassen Unternehmen, bei Investitionen Zurückhaltung zu zeigen. Das ist verständlich und nachvollziehbar, doch sollte aus Zurückhaltung kein generelles „Nein“ werden. Verhängen Unternehmen einen absoluten Investitionsstopp oder investieren sie in vermeintlich günstige Lösungen, drohen zwei Szenarien: Kurzfristig laufen sie Gefahr, wertvolle Chancen zu verpassen. Langfristig können sie den Anschluss verlieren, denn die Folgen einer Fehlentscheidung zeigen sich oftmals erst Jahre später.
Nur der Blick auf die Gegenwart, die Fördersumme und das Energieeinsparpotenzial reicht oftmals nicht aus. Die Investition, die wir nun besprechen, fällt in diese Kategorie.
Moment, da war doch was: Habecks Wärmepumpe und die ganze Diskussion drumherum.
Die staatliche KfW-Bank fördert den Kauf und Einbau einer neuen energieeffizienten, klimafreundlichen Heizung für Nichtwohngebäude. Zum einen senkt diese Investition die CO₂-Emissionen. Zum anderen werden die förderfähigen Kosten mit mindestens 30 % bezuschusst.
Oftmals ist der erste Gedanke, warum in eine umweltfreundliche Technologie investieren, wenn die monatlichen Energiekosten, trotz deutlich höherer Energieeffizienz, nicht sinken oder sogar höher liegen als bei einer Heizung, die mit fossilem Brennstoff betrieben wird. Ökologischer Fußabdruck hin oder her, am Ende zählt die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Eine Heizung ist eine Investition, die auf einen langen Zeitraum ausgerichtet ist. Daher müssen wir bei der Einschätzung ihrer Wirtschaftlichkeit unseren Blick drei, fünf, zehn, fünfzehn und zwanzig Jahre in die Zukunft richten. Denn in dieser Zeit wird viel passieren, was wir heute schon wissen.
Ab 2027 wird das verursachte CO₂ frei auf dem Markt gehandelt. Ferner bekommen Unternehmen kein CO₂-Freivolumen mehr zugewiesen.[1] Sie müssen ab der ersten CO₂-Emission CO₂-Zertifikate zum Marktpreis kaufen.[2] Die Preise für CO₂-Zertifikate und die Betriebskosten für Heizungen, die mit fossiler Energie betrieben werden, steigen.
[1] Ausgenommen Schwerindustrie. Für diese werden die CO₂-Freivolumen schrittweise reduziert.
[2] Quelle: Umweltbundesamt: „Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert.“
Es dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden.[1]
[1] Für Neubauten in Wohngebieten gilt diese Regelung bereits seit 2024.
Der Anteil an erneuerbarer Energie muss beim Betrieb von Heizungen, die vor 2028 eingebaut wurden, mindestens 15 % betragen.
Der Anteil an erneuerbarer Energie muss beim Betrieb von Heizungen, die vor 2028 eingebaut wurden, mindestens 30 % betragen.
Der Anteil an erneuerbarer Energie muss beim Betrieb von Heizungen, die vor 2028 eingebaut wurden, mindestens 60 % betragen.
Heizungen müssen mit 100 % erneuerbarer Energie betrieben werden.
Die Politik ergreift Maßnahmen, welche dazu führen, dass die Preise für fossile Energien kontinuierlich steigen. Der Kostenanstieg erfolgt schrittweise, damit Unternehmen Zeit haben, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Förderfähig sind:
Das bedeutet konkret: Der Kauf der passenden Anlage ist förderfähig. Die Installation ist förderfähig. Weitere wichtige Leistungen und Dienstleistungen sind förderfähig. Die Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Energieberater und Fördermittelberater arbeiten hier Hand in Hand. Der Energiefluss im Unternehmen wird transparent gemacht. Die für das jeweilige Unternehmen beste technische Lösung wird ermittelt. Basierend darauf werden die Förderquote und die zukünftigen Energiekosten genau berechnet.
Der Blick in die Zukunft ist nicht so präzise wie die Berechnung, die sich auf die Gegenwart bezieht. Niemand kennt die Energiepreise der Zukunft. Doch es ist auch kein Blick in die Kristallkugel. Ausgehend von den aktuellen Energiepreisen führen CO₂-Abgaben und der wachsende Anteil an nachhaltiger Energie immer zu einem Scheitelpunkt, wo der Betrieb einer Heizung mit fossiler Energie wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.
Die Investition in weitere förderfähige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sollte ebenfalls überprüft werden. Energiemanagementsysteme senken nicht nur die Energiekosten, sondern liefern auch die wesentlichen Daten, welche benötigt werden, um die Berichtspflicht zu erfüllen. Welche Maßnahmen für welches Unternehmen am sinnvollsten sind, wissen unsere Experten.
Über 4.500 Kunden vertrauen auf unsere Expertise als Förderberater. Tiefe Branchenkenntnis und beste Vernetzung mit Fördergebern in Bund, Ländern und Kommunen ermöglichten in den vergangenen 12 Monaten über 1.300 erfolgreiche Zuwendungsbescheide für unsere Kunden; insgesamt konnten wir eine Fördersumme von 23 Mio. € für unsere Kunden realisieren.
Im Folgenden geht es um die Abkürzungen, die Unternehmen begegnen, wenn sie sich mit dem Thema Berichtspflicht beschäftigen.
Im Folgenden richten wir unseren Blick auf die Energiewende und die Planbarkeit der energetischen Transformation unserer Industrie.
Aus easysub plus wird ets consult. Denn unser Unternehmen stellt sich zukunftsorientiert auf: Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung optimieren wir Strukturen und Prozesse, um effizient und präzise auf die sich wandelnden Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen.